Benutzungsordnung fⁿr das PC-Labor der wirtschaftswissenschaftlichen FakultΣt Tⁿbingen


º 1 Allgemeines

Das PC-Labor in der Nauklerstra▀e ist ein Teil des Wirtschaftswissenschaftlichen Seminars der Eberhard Karls-UniversitΣt Tⁿbingen und unterliegt den Bestimmungen der hierfⁿr geltenden Hausordnung. Das Hausrecht liegt beim GeschΣftsfⁿhrenden Direktor des Wirtschaftswissenschaftlichen Seminars.

º 2 Zulassung zur Benutzung

Das PC-Labor dient ausschlie▀lich zu Lehr- und Forschungszwecken. Zur Benutzung sind alle Mitglieder der FakultΣt zugelassen. Die ╓ffnungszeiten ergeben sich aus dem angeschlagenen ╓ffnungsplan. WΣhrend Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten besteht kein Anspruch auf Zugang zum Labor.

º 2a ErgΣnzung zur Benutzung des PC-Labors au▀erhalb der normalen ╓ffnungszeiten

Das PC-Labor ist au▀erhalb der normalen ╓ffnungszeiten nur von Studenten mit gⁿltiger Zugangsmagnetkarte zu benutzen. Studenten ohne Zugangskarte dⁿrfen sich zu diesen Zeiten nicht in den RΣumen des PC-Labors aufhalten.

Mit Hilfe der Zugangsmagnetkarte ist fⁿr das GebΣude, den Druckerraum und das AnfΣngerlabor ein Zugang und Aufenthalt von 7-23 Uhr m÷glich.

Fⁿr die Zugangsmagnetkarte ist ein Pfand von DM 20.- zu hinterlegen.

Der Besitzer einer Zugangsmagnetkarte hat darauf zu achten, da▀ er au▀erhalb der normalen ╓ffnungszeiten stets die Tⁿren geschlossen hΣlt. Nach Verlassen der RΣumlichkeiten ist er weiterhin dazu verpflichtet, gegebenenfalls ge÷ffnete RollΣden zu schlie▀en und das Licht zu L÷schen.

Der Verlust der Zugangsmagnetkarte ist unverzⁿglich anzuzeigen. Das Pfand wird in diesem Fall einbehalten. Der Besitzer der Zugangsmagnetkarte haftet fⁿr BeschΣdigungen oder Diebstahl von Einrichtungen des PC-Labors, die durch den Mi▀brauch seiner Karte entstanden.

º 3 Zugangskontrolle

Die Zugangskontrolle erfolgt durch Stichproben. Deshalb sollte von Studenten stets der Studentenausweis mitgefⁿhrt und auf Verlangen der PC-Laboraufsicht zur Kontrolle vorgelegt werden.

º 4 Benutzung

Nach der Benutzung sind die GerΣte ( im Fortgeschrittenenlabor nur die Bildschirme ! ) auszuschalten und etwaige zur Verfⁿgung gestellte Handbⁿcher und andere Materialien der PC-Laboraufsicht zurⁿckzugeben. Den Anweisungen der PC-Laboraufsicht ist Folge zu leisten. Etwaige BeschΣdigungen und Defekte sind sofort zu melden.

º 4a Verhalten im PC-Labor

Essen und Trinken ist in den RΣumen des PC-Labors untersagt. Auf den Drucker dⁿrfen ohne Voranmeldung maximal 30 Seiten an einem Stⁿck ausgedruckt werden. Die Verwendung von eigenem Papier ist nur nach Absprache mit der Aufsicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, zusΣtzlich zum Programmangebot im PC-Labor eigene Programme zu laden und zu verwenden. Ausgenommen sind selbsterstellt Programme und Anwendungen, beispielsweise im Rahmen eines Programmierkurses.

º 5 Beachtung des Urheberrechts

Die im PC-Labor eingesetzte Software ist gemΣ▀ º2 Abs. 1 Nr. 1 UrhRG i.d.F.v. 24.06.1985 (BGBI. 1985 I, 1137) urheberrechtlich geschⁿtzt. Das gleiche gilt fⁿr die zugΣnglichen Kundenhandbⁿcher und Bedienungsanleitungen. Jede VervielfΣltigung, gleich aus welchem Grund und gleich welcher Art, ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die Weitergabe von Software an Dritte in jeglicher Form - Leihe, Verkauf, Vermietung - ist unzulΣssig. Die Verletzung dieser Pflichten kann eine pers÷nliche Haftung gemΣ▀ ºº 97 ff UrhRG und eine Bestrafung nach º 106 UrhRG ausl÷sen. Die UniversitΣt wird von einer Haftung gemΣ▀ º 100 UrhRG freigestellt, wenn durch einen Benutzer ein urheberrechtlich geschⁿtztes Werk widerrechtlich verletzt wird.

º 6 Haftung des Benutzers

Der Benutzer haftet fⁿr alle von ihm zu verantwortenden BeschΣdigungen der GerΣte und sonstigen GegenstΣnde im PC-Labor. Desweiteren haftet er fⁿr alle VerΣnderungen an Hard- und Software und alle daraus resultierenden SchΣden.

º 7 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung ist mit dem Zeitpunkt ihres Aushangs verbindlich und ersetzt alle vorigen Benutzungsordnungen.

º 8 Anerkennung der Benutzungsordnung

Der Benutzer erkennt die Benutzungsordnung mit dem Betreten des PC-Labors an.


⌐ PC-Labor, Lehrstuhl fⁿr WI, Wirtschaftswissenschaftliche FakultΣt, UniversitΣt Tⁿbingen.